Verkauf und Lieferung der Vertragsprodukte sowie die
Erbringung von Reinigungsdienstleistungen erfolgen auf Grundlage der Liefer- und
Zahlungsbedingungen der Firma META DryIce Solutions GmbH (META DIS).
1. Allgemeines
Verkäufe und Lieferungen der Fa. META
DIS unterliegen ausschließlich deren Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Geschäftsbedingungen und andere abweichende Bestimmungen des Kunden sind für
META DIS ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht verbindlich.
Übereinkünfte und Vereinbarungen (z.B. Angebote, Auftragsbestätigungen,
Annahmen) haben bis zum Vertragsschluss schriftlich zu erfolgen. Diese Verkaufs-
und Lieferbedingungen finden unter Ausschluss anderer Einkaufsbedingungen auch
auf zukünftige Verträge zwischen den Parteien Anwendung.
2. Angebot und Annahme
2.1. Ein Angebot Kunden gilt nicht als von META DIS angenommen, bevor und ohne
dass META DIS oder ein Vertreter der Gesellschaft innerhalb des vom Anbietenden
festgelegten Zeitraums eine schriftliche Bestätigung abgegeben hat.
2.2. Die Angebotsannahme muss META DIS innerhalb des Zeitraumes zugehen, den sie
bestimmt hat. Andernfalls ist sie unwirksam.
3. Lieferung, Eigentumsübergang und Gefahrübergang
3.1. META DIS ist weder zur Lieferung von nicht ausdrücklich benanntem Zubehör
und Artikeln oder Dienstleistungen noch zur Beratung des Kunden verpflichtet.
3.2. Im Falle der Versendung eines Artikels ohne besondere vertragliche
Vereinbarung hat META DIS den Vertragsgegenstand dem ersten Beförderer zur
Übermittlung an den Kunden zu übergeben. Benennt der Kunde META DIS nicht
rechtzeitig den Beförderer, kann META DIS selbst eine Person zu den üblichen
Bedingungen auf Kosten und auf Gefahr des Kunden beauftragen. Eine
Benachrichtigung des Kunden über die anstehende Lieferung ist nicht
erforderlich.
3.3. Preis- und Leistungsgefahr gehen auf den Kunden über, sobald der
Vertragsgegenstand in Übereinstimmung mit 3.2. geliefert wurde oder sobald das
Eigentum auf Kunden übergegangen ist.
3.4. META DIS behält sich das Eigentum an der Vertragsgegenstand bis zum Eingang
aller ausstehenden Forderungen und anderer Ansprüche der Fa. META DIS gegen den
Kunden vor, die einschließlich aller zukünftig fällig werdender Forderungen
Gegenstand dieses Kaufvertrages sind.
4. Lieferzeit
Vereinbarte Liefer- und Ausführungszeiten bzw. Fertigstellungstermine oder
–fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich ausdrücklich als
solche vereinbart wurden.
5. Andere Verpflichtungen
META DIS ist nur dann zur Benachrichtigung des Kunden verpflichtet, wenn die
Verzögerung oder die Nichterfüllung gewiss wird.
6. Preis und Bezahlung, Eigentumsvorbehalt
6.1. Der Kaufpreis versteht sich rein netto und beinhaltet nicht die Kosten für
Transport, Versicherung, Verpackung und Fracht. Auf Verlangen des Kunden
versichert META DIS den Vertragsgegenstand auf Kosten des Kunden.
6.2. Der Kunde hat den Kaufpreis für den Vertragsgegenstand rein netto sofort zu
zahlen, sofern kein Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurde. Die Zahlung
erfolgt stets zahlungshalber. Die Zahlung hat ausschließlich im
Überweisungsverkehr zu erfolgen; Schecks oder Wechsel gelten nicht als Erfüllung
der Zahlungsverpflichtung. Gezahlt ist, wenn die Vertragssumme dem Käufer auf
dessen Konto zur Verfügung steht. Eine Barzahlung ist nur möglich, wenn der
Zahlungsempfänger eine ihn/sie zum Inkasso berechtigende Vollmacht vorlegt.
6.3. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden ist zu erfüllen auf das Konto der META
DIS bei der KSK Tuttlingen mit der Nummer 851 44 95, BLZ 643 500 70 ohne Abzüge und
Kosten META DIS.
6.4. Bei Zahlungsverzug ist META DIS berechtigt - unbeschadet eines
Entschädigungsanspruchs für weitergehende Verluste- vom Kunden sowohl die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung als auch Zinsen
auf den fälligen Betrag in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der EZB zu
verlangen.
6.5. Im Falle der Warenlieferung bleibt
META DIS bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentümer der Ware. Der
Kunde darf über die vorbehaltene Ware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter –
etwa im Falle der Zwangsvollstreckung – wird der Kunde auf die
Eigentumsverhältnisse und das Eigentumsrecht der META DIS hinweisen und diese
unverzüglich benachrichtigen, damit META DIS seine Eigentumsrechte ggf. im
gerichtlichen Wege durchsetzen kann.
7. Aufrechnung, Zahlungseinstellung
7.1. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist
ausgeschlossen, solange der Gegenanspruch nicht rechtskräftig festgestellt oder
META DIS schriftlich anerkannt ist.
7.2. Das Recht des Kunden, die Zahlung
einzustellen und Einwendungen zu erheben ist ausgeschlossen, es sei denn, META
DIS hat eine wesentliche Vertragsverletzung begangen und hat trotz schriftlicher
Androhung keine angemessenen Sicherheiten angeboten.
8. Vertragsgemäßheit der Ware / Dienstleistungen
8.1 META DIS ist ausschließlich dafür verantwortlich, dass sich der
Vertragsgegenstand für den Einsatz zur Trockeneisreinigung in der branchenüblich
vorgesehenen Weise eignet.
8.2. META DIS führt im Falle der Erbringung einer
Dienstleistung eine Reinigung mit des Auftragsgegenstandes/Werkstücks mit dem
Trockeneisreinigungsverfahren durch. Bei dieser Reinigungstechnik werden
Verunreinigungen mit Druckluft von bis zu 16 bar sowie durch Thermoschock (das
Trockeneis hat eine Temperatur von –79 Grad Celsius) von dem jeweiligen
Werkstück gelöst. META DIS übernimmt daher keine Gewähr für die
Materialfestigkeit des Werkstückes, sofern die Ungeeignetheit nicht durch eine
fachmännische Inaugenscheinnahme erkennbar ist.
8.3. Das Reinigungsverfahren
verursacht hohen Lärm während der Reinigung. Der Kunde hat daher Sorge dafür zu
tragen, dass eine Belästigung anderer ausgeschlossen wird. Er trifft hierzu auf
eigene Kosten entsprechende Vorkehrungen und holt evtl. notwendige behördliche
Genehmigungen ein. Das Reinigungsverfahren verursacht zudem ggf. eine starke
Verschmutzung durch die Sublimierung des gelösten Schmutzes. Der Kunde hat Sorge
dafür zu tragen, dass Gegenstände, die außerhalb der zu reinigenden Fläche oder
Räumlichkeiten liegen, ausreichend von der Örtlichkeit getrennt sind, in der
sich der zu reinigende Gegenstand befindet.
8.4. Die Rechte des Kunden wegen der
Mangelhaftigkeit der Kaufsache/Werkleistung verjähren, sofern die
Mangelhaftigkeit nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, gegenüber
META DIS 12 Monate nach der Abnahme/Lieferung des Gegenstandes. Eine darüber
hinaus gehende Mängelhaftung vertraglicher oder gesetzlicher Art des Herstellers
bleibt hiervon unberührt.
9. Untersuchung und Anzeige der
Vertragswidrigkeit
9.1. Der Kunde hat den Vertragsgegenstand/Werkstück zu untersuchen, wie es das
Gesetz verlangt und dabei jede Lieferung in jeder Hinsicht nach erkennbarer
Vertragswidrigkeit unverzüglich zu untersuchen.
9.2. Der Kunde hat META DIS die Vertragswidrigkeit in der gesetzlich
erforderlichen Weise unverzüglich und schriftlich auf dem schnellstmöglichen
Weg, auf dem die Übermittlung erfolgen kann, anzuzeigen.
10. Folgen der Lieferung
vertragswidriger Ware
10.1 Zeigt der Kunde die Vertragswidrigkeit so an, kann er in dieser Reihenfolge
Nachbesserung und Nachlieferung verlangen.
10.2. Minderung des Kaufpreises oder
der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, soweit nicht META DIS nach
dreimaligem Fehlschlagen der Rechtsbehelfe nach Ziffer
10.3 unter Fristsetzung
mit Ablehnungsandrohung fristgerecht vertragsgerechte Ware geliefert (bzw.
vertragsgerechte Dienstleistung erbracht) hat oder den Mangel arglistig
verschwiegen hat.
11. Vertragsaufhebung durch META DIS
Unbeschadet seiner weitergehenden Rechte ist META DIS berechtigt, die Aufhebung
des Vertrages oder den Abbruch der Dienstleistung insgesamt oder teilweise ohne
Entschädigung zu erklären
a) wenn Insolvenz-Maßnahmen in das Vermögen des Kunden beantragt sind oder
begonnen haben;
b) wenn META DIS die Vergütung für ihre Waren und Dienstleistungen nicht
ordnungsgemäß oder rechtzeitig erhält.
12. Schadenersatz
12.1. Zur Zahlung von Schadenersatz ist META DIS nur nach den vertraglichen
Vereinbarungen, nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder
außervertraglich bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen
verpflichtet. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung, wenn META DIS
eine für die Vertragsverletzung wesentliche Pflichtverletzung begeht.
12.2. Ungeachtet der bestehenden gesetzlichen Rechte haftet META DIS nicht für
Nichterfüllung einer vertraglichen Pflicht, wenn die Nichterfüllung Folge des
Eintritts eines Hindernisses, z.B. eines natürlichen oder politischen
Ereignisses, einer staatlichen Maßnahme, eines Arbeitskampfes, einer Sabotage,
eines Unfalles oder ähnlicher Umstände ist, das von FG mit zumutbaren Mitteln
nicht beherrscht werden kann.
12.3 Im Falle einer vertraglichen oder außervertraglichen Verpflichtung der Fa.
META DIS zur Zahlung von Schadenersatz ist die Haftung auf den vom Verkäufer zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Falle der
Reinigung eines Werkstückes ist die Haftung auf das 15-fach des
Reinigungs-/Bearbeitungspreises begrenzt, jedenfalls aber auf die Höhe des
Zeitwerts des Werkstücks.
12.4. Die Höhe der Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz für Lieferverzug
ist begrenzt auf O,5% des Lieferwertes für jede volle Woche und insgesamt auf
maximal 5% des Lieferwertes. Für andere Vertragsverletzungen wird die Haftung
auf die Höhe des Lieferwertes begrenzt.
13. Gerichtsstand
Für sämtliche Auseinandersetzungen, die gegenwärtig bestehen oder künftig
aus der Geschäftsverbindung der Parteien entstehen, ist der ausschließliche
Gerichtsstand Villingen-Schwenningen. Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der
Kunde zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keinen allgemeinen Gerichtstand im
Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnistz oder sein gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Ziffern
dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein oder werden, tritt an deren
Stelle die Klausel, die zulässig ist und dem wirtschaftlichen Ziel der
unwirksamen/nichtigen Klausel am ehesten entspricht.
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